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Steuern

Steuern sparen wer will das nicht. Hier finden Sie ausgewählte Tipps:

Grundsätzlich:
Behalten Sie alle Belege für Wohnung- oder Hausunterhalt, Zahnartztrechnungen, Inkassokosten usw.

3- Säule:
Zahlen Sie wenn möglich jedes Jahr in die 3-Säule ein. Wenn das Geld schon anfang Jahr vorhanden ist bringt es schon ab Januar einen höhren Zins als nur auf dem Sparheft.

Diverse Steuern online berechnen

Berechnung der Einkommenssteuer für natürliche Personen in der Schweiz.

Schuldzinsen:
In der Regel vollumfänglich abzugsfähig.
Abzugsfähig sind Zinsen auch dann, wenn sie noch nicht in Rechnung gestellt wurden, Berechnung pro rata für die Berechnungsperiode.

Lebensversicherungen, Unfallversicherung, Krankenversicherung:
Nur im Rahmen der kantonalen Pauschale abzugsfähig.

Baurechtszinsen:
Nur für an Dritte vermietete Liegenschaften abzugsfähig.

Prämien:
AHV, IV, EO, ALV, UV, BVG sind immer vollumfänglich abzugsfähig.

Krankheitskosten:
Einige kantonale Steuergesetze sehen Sozialabzüge für Krankheitskosten vor.
Krankheitskosten sind:
Kosten für Haushalthilfen und Pflegerinnen
Augenärtztlich verordnete Brillen
Hörgeräte inkl. Batterien und andere Hilfen
Diabetes-Mehrkosten
Kosten durch Berufskrankheiten oder Berufsunfälle sind abzugsfähig, soweit sie nicht von einer Versicherung oder dem Arbeitgeber gedeckt sicnd.
Gewisse Kantone lassen Abzüge für Zahnarztkosten zu.

Invalidität und Pflege:
Abzugsmöglichkeiten bitte in Ihrer Wegleitung für die Steuererklärung nachsehen.

Vermögensverwaltung:
Kosten für die Verwahrung von Wertschriften und Vermögenswerten in Depots und Schrankfächern.
Bankspesen für die Erstellung von Rückforderungsanträgen ausländischer Quellensteuern.
Spesen von der Eonlösung von Zins- und Dividendencupons
Kosten der Vermögensverwaltung durch Dritte
Kosten von Bankgarantien
Inkassokosten
Prozesskosten für die Erhaltung des eigenen Vermögen
Kosten für die Erstellung des Wertschriftenverzeichnisses könnenim Kanton Zürich bis 1.5 Promille vom Depotwert abgezogen werden. Erkundigen Sie sich auch in Ihrem Kanton.

Eigenmietwertabzüge:
Diverse Kantone gewähren einen Abzug vom Eigenmietwert von selbstgenutztem Wohneigentum.

Unterhaltskosten für Liegenschaften:
Abzug von energiesparenden Aufwendungen.
Abzug effektiver Unterhaltskosten oder Pauschale

Verschiedene Abzugskosten:
Spezielle Ernährung z. B. Diabetes, Allergien usw.
Gemeinnützige Zuwendungen (nur mit Belege)
Unterstützungsabzüge siehe Wegleitung zur Steuereklärung
Spezialvorrichtungen für invalide die im Aussendienst tätig sind.
Kosten für Taxis für Invalide.
Kosten von Privatfahrzeuge für Invalide.
Kosten die im Zusammenhang der Berufsausübung stehen (Belege).
Gewerkschaftsbeiträge ev. nicht in allen Kantonen.
Umzugskosten für Studienaufenthalt ins Ausland.

Zahlung der Steuern:
Wenn Sie die geschätzten Steuern für das laufende Jahr schon im Januar zahlen, wird Ihnen von den meisten Steuerämtern das Geld mit 2% bis zum definitiven Steuerrechnungsdatum verzinst. Kein schlechter Zins!


TV-Gebühren

Wussten Sie dass Personen, die zusätzlich zu ihrer AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes erhalten, werden auf schriftliches Gesuch hin von der Radio und Fernsehgebührenpflicht befreit. Sie müssen danach keine Empfangsgebühren mehr bezahlen.
Das Gesuch reichen Sie am besten bereits dann bei uns ein, wenn Sie den Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Sobald Sie von der Ausgleichskasse die Verfügung für die Ergänzungsleistungen erhalten haben, schicken Sie uns eine Kopie davon. Die Kopie ist als Beleg nötig, damit Billag die Gebührenbefreiung vornehmen kann.

Bitte benutzen Sie für Ihr Gesuch an Billag das offizielle Formular.



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